Gewerbsmäßige Hundeausbildung

Erlaubnis HundeausbildungKreis Soest, Veterinärdienst, Veterinärangelegenheiten, Tierschutz, am 28.06.2016:

„… hiermit wird Ihnen gemäß Ihrem Antrag vom 07.04.2015 die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz (TierSchG) erteilt, gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten. …

Diese Erlaubnis gilt, wie im Antrag dargestellt, für das ambulante Ausbilden von Hunde-Halter-Gespannen. Schwerpunkte der Ausbildung liegen im Welpen- und Junghundetraining, der Jagdhundeausbildung sowie der Schulung von Problemhunden.

…“